Das Hilfeplanverfahren ist der zentrale Ort, an dem die Hilfesuchenden gemeinsam mit dem Jugendamt und weiteren Beteiligten die Probleme benennen, Hilfen planen und Ziele festlegen. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Beteiligung der Hilfesuchenden zwingend vorgeschrieben. Die Hilfen zur Erziehung sollen ressourcenorientiert, empowerment-orientiert, beteiligungsorientiert, selbsthilfeorientiert und bildungsorientiert ausgerichtet sein. All das geht nur mit Beteiligung der Hilfesuchenden.

Von einer beteiligungsorientierten Grundstimmung im Hilfeplanverfahren kann in vielen Fällen keine Rede sein. Damit steht auch die Wirksamkeit von Hilfen in Frage. Wie kann es gelingen, Beteiligung als gelebte Praxis von Aushandlung zwischen der Jugendhilfe und mündigen Bürger(innen) zu gestalten? Wie kann es ganz praktisch gelingen, über kommunikative Prozesse, bewusst gesetzte Settings und eine reflexive Grundhaltung das Hilfeplanverfahren zu einem Ort der verwirklichten Beteiligung zu entwickeln?

In der Fachtagung am 12.01.18 in Leipzig stellen Wissenschaftler(innen) und Praktiker(innen) Erkenntnisse und gelingende Praxis zur Beteiligung im Hilfeplanverfahren vor. Zudem schildern Jugendliche und Eltern, wie sie die Hilfeplanung erleben und was sie sch wünschen.

Diese Fachtagung richtet sich an Studierende, sozialpädagogische Fachkräfte, Careleaver und betroffene Eltern.  Weiteres auf Facebook und auf der Webseite des Veranstalters: dem Kinder- und Jugendhilferechtsverein Dresden.

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