Bundesrat nimmt SGB VIII Reform von der Tagesordnung

Bundesrat nimmt SGB VIII Reform von der Tagesordnung

Am 7. Juli 2017 setzte der Bundesrat das vom Bundestag am 29. Juni verabschiedete Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz von der Tagesordnung ab. Deshalb kann erst in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 22. September 2017 – 2 Tage vor der Bundestagswahl – darüber abgestimmt werden. Nur wenn das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz in der Bundesratssitzung beschlossen wird, tritt die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft. Falls nicht, muss das Gesetzgebungsverfahren aufgrund der Diskontinuität der Legislaturperiode des Bundestages dann in der neuen Legislatur von vorn angestoßen werden.

Das bedeutet, dass es zur Sitzung im September darauf ankommt, wie die Länder zu dieser Zeit zu den Reformplänen stehen. Nicht nur Sachsen hatte in der Abstimmung der Bundesratssitzung im Juni Bedenken gegenüber der Reform gezeigt: „Auch Sachsen hat einige fachliche Anträge eingebracht und zudem eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts gefordert. Diese soll vor allem die Kostenentwicklung zum Gegenstand des Reformvorhabens machen, um die Leistungsfähigkeit und Qualität der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten und – erst in einem weiteren Schritt – auch ausbauen zu können. Dies bedarf einer angemessenen Beteiligung und fachlichen Diskussion mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden, die bei diesem kurzfristig vorgelegten Gesetzentwurf nicht gegeben war. Diese Kritik am Vorgehen des Bundesregierung hatte in den Ausschuss-Beratungen im Bundesrat zwar keine Mehrheit erhalten, dafür aber Anträge anderer Länder […]“ (958. Bundesratssitzung vom 2. Juni 2017).

Bundesrat nimmt SGB VIII Reform von der Tagesordnung

SGB VIII Reform vom Bundestag angenommen

In der 243. Sitzung des Bundestags fand heute Nacht um 0.10 Uhr die Debatte zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) statt.  Viele Verbände und Träger der Jugendhilfe und Jugendarbeit hatten sich kritisch gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gezeigt. Auch die eingeladenen Fachexpert_innen bei der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren mehrheitlich kritisch eingestellt.

Schließlich forderten auch die Fraktion die LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihren Entschließungsanträgen, dass auch die geänderte Beschlussempfehlung des Familienausschusses abzulehnen sei und im Dialog sowie mit Beteiligung von Fachverbänden und Expert_innen in der neuen Legislaturperiode eine angemessene Reform herbeizuführen – auch da Folgen der vorliegenden Fassung in weiten Teilen noch nicht abschätzbar sind.

Diese Kritikpunkte wurden jedoch von der Mehrheit des Bundestags nicht geteilt und der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2017 angenommen.  Offen sind nun die Umsetzung des Gesetzes und der enstprechenden (veränderten) Paragraphen sowie eventuelle weitere Reformpläne für das SGB VIII in der neuen Legislaturperiode.

Die Unterlagen zum Gesetzentwurf (243. Sitzung, 29. Juni 2017, TO 25) sowie das Plenarprotokoll und das Amtliche Protokoll mit den Ergebnisse sind online verfügbar.

Bundesrat nimmt SGB VIII Reform von der Tagesordnung

SGB VIII Reform: abschließende Debatte am 29.06.17

Der Gesetzentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird am Donnerstag, dem 29.06.2017 im Bundestag debattiert. Das Plenum berät ab 23.35 Uhr abschließend über den Entwurf der Bundesregierung. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legt dazu – nach der Expert(innen)anhörung vom 19. Juni – eine Beschlussempfehlung vor.

Die Debatte kann auf www.bundestag.de live im Parlamentsfernsehen verfolgt werden. Der gesamte Sitzungsverlauf mit allen Debatten ist ebenso online einsehbar. Am nächsten Werktag werden im Amtlichen Protokoll und im Plenarprotokoll die Ergebnisse der Sitzung veröffentlicht.

Bundesrat nimmt SGB VIII Reform von der Tagesordnung

SGB VIII Reform

In der Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden am 19.06.2017 von den Fachexpert_innen die Änderungen rege kritisiert. Sie verdeutlichten nochmals, dass es sich bei der Reform nicht nur um kleine Änderungen handelt und auch die Folgen nicht absehbar sind. Die Vertreter_innen des Familienministeriums und die Abgeordneten der SPD-Fraktion waren von der scharfen Kritik sichtlich mitgenommen. Erst am 27.06.2017 wird sich herausstellen, ob der Gesetzentwurf im Verfahren bleibt, zurückgezogen oder verändert wird.

Eine detaillierte Sitzungsbeschreibung sowie das Video zum Nachschauen findet sich auf der Seite des Bundestags.

Chemnitzer Rahmenkonzept zu Offenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

Chemnitzer Rahmenkonzept zu Offenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

Link zum Rahmenkonzept der Facharbeitsgruppe KJFE Chemnitz

Link zum Rahmenkonzept der Facharbeitsgruppe KJFE Chemnitz

Die Chemnitzer Facharbeitsgruppe Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen nach § 11 SGB VIII erarbeitete das Rahmenkonzept „Grundsätze und Leistungen der Offenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Chemnitz“. Das Gremium aus Praxisexpert(inn)en möchte mit der Veröffentlichung einen umfassenden Überblick über sozialpädagogische Leistungen und Grundsätze innerhalb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit geben und den gemeinsamen Standpunkt betonen. Die Facharbeitsgruppe strebt an, einen Einblick in professionelle Standpunkte, Anforderungen, rechtliche Grundlagen, Selbstverständnis und Standards, Arbeitsprinzipien, Qualitätsaspekte sowie Empfehlungen für Offene Kinder- und Jugendarbeit zu bieten. Zudem möchten sie aus kritischer Perspektive zur Diskussion über zukünftige Entwicklungen und gemeinsame Anstrengungen im Umgang mit den Herausforderungen einladen. Als Zielgruppe werden sozialpädagogische Fach- und Nachwuchskräfte sowie alle beteiligten bzw. interessierten Personen benannt.

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