In der 243. Sitzung des Bundestags fand heute Nacht um 0.10 Uhr die Debatte zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) statt.  Viele Verbände und Träger der Jugendhilfe und Jugendarbeit hatten sich kritisch gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gezeigt. Auch die eingeladenen Fachexpert_innen bei der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren mehrheitlich kritisch eingestellt.

Schließlich forderten auch die Fraktion die LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihren Entschließungsanträgen, dass auch die geänderte Beschlussempfehlung des Familienausschusses abzulehnen sei und im Dialog sowie mit Beteiligung von Fachverbänden und Expert_innen in der neuen Legislaturperiode eine angemessene Reform herbeizuführen – auch da Folgen der vorliegenden Fassung in weiten Teilen noch nicht abschätzbar sind.

Diese Kritikpunkte wurden jedoch von der Mehrheit des Bundestags nicht geteilt und der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2017 angenommen.  Offen sind nun die Umsetzung des Gesetzes und der enstprechenden (veränderten) Paragraphen sowie eventuelle weitere Reformpläne für das SGB VIII in der neuen Legislaturperiode.

Die Unterlagen zum Gesetzentwurf (243. Sitzung, 29. Juni 2017, TO 25) sowie das Plenarprotokoll und das Amtliche Protokoll mit den Ergebnisse sind online verfügbar.

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