FAQ zur Inklusion

Hier finden Sie die Quellenangaben der einzelnen Definitionen zum Thema „Inklusion“ in der CORAX-Ausgabe 1/2023. Die Zusammenstellung der vorgestellten Begriffe ist eine gemeinsame Recherchearbeit der CORAX-Redaktionsgruppe.

Mensch mit besonderen Fähigkeiten oder Bedürfnissen

Da viele befürchten, allein mit dem Wort „Behinderung“ zu beleidigen oder zu stigmatisieren, hat sich eine Reihe von beschönigenden Alternativausdrücken – wie z. B. „besondere Bedürfnisse“ oder „andersfähig“ – etabliert. Ganz abgesehen davon, dass nur wenige behinderte Menschen diese Ausdrücke selbst benutzen: Sie treffen einfach nicht zu. Die Fähigkeiten und Bedürfnisse behinderter Menschen sind nicht „besonders“, sondern genauso vielfältig wie die nicht behinderter Menschen.

Quelle: Sozialhelden e.V. (Hrsg.): Projekt Leidmedien: Begriffe über Behinderung von A bis Z. https://leidmedien.de/begriffe (abgerufen am 13.02.2023)

Behinderter Mensch, Mensch mit Behinderung

„Darf ich Sie ‚behindert‘ nennen?“ Diese Frage gehört für viele behinderte Menschen zum Alltag. Seitdem Teenager sie auf Schulhöfen als Schimpfwörter benutzen, sind die Worte „Behinderung“ und „behindert“ in Verruf geraten. Zu Unrecht, denn für viele behinderte Menschen ist es eine neutrale Beschreibung eines Merkmals. Wichtig ist nur das Wort „Mensch“, da mit dem Begriff „Behinderte“ das Bild einer festen Gruppe entsteht, die in Wirklichkeit vielfältig ist. Der oder die „Behinderte“ reduziert die Person auf ein Merkmal, das alle anderen Eigenschaften dominiert. Das ist auch der Fall, wenn von „den Blinden“ oder „den Gehörlosen“ die Rede ist.

Quelle: Sozialhelden e.V. (Hrsg.): Projekt Leidmedien: Begriffe über Behinderung von A bis Z. https://leidmedien.de/begriffe (abgerufen am 13.02.2023).

Menschen mit Handicap

In Deutschland wird der Ausdruck „Menschen mit Handicap“ oft rein euphemistisch gebraucht – als Ersatz für „Menschen mit Behinderung“. Bei Nutzung des Wortes kann die Gefahr bestehen, dass das soziale Modell der Behinderung außer Acht gelassen wird. Dieses besagt, dass eine Person nicht nur behindert ist, sondern auch durch die Umwelt behindert wird (z. B. durch Vorurteile, Treppen oder Stufen, fehlende Untertitel). Deutsch-englische Wortfusionen wie „gehandicapt“ oder „gehandicapiert“ sollte man ohnehin vermeiden, da die Wortherkunft immer einen Vergleich im Sinne von „mehr oder weniger wert“ suggeriert.

Mehr dazu unter: leidmedien.de/aktuelles/warum-handicap-das-falsche-wort-fuer-behinderung-ist (abgerufen am 13.02.2023).

Menschen mit Beeinträchtigungen

Die Definition von Behinderung aus dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) verdeutlicht das inzwischen veränderte Verständnis davon, was unter dem Begriff „Behinderung“ verstanden wird. Nicht mehr allein die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung als personenbezogenes Merkmal ist ausschlaggebend für die Feststellung einer Behinderung, sondern die individuelle Beeinträchtigung in Wechselwirkung mit den Barrieren, die einen Menschen an einer wirkungsvollen gesellschaftlichen Teilhabe hindern.

Quelle: Auf dem Berge, Stefanie: Menschen mit Beeinträchtigungen. In: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): ESF- Querschnittsziele. www.esf-querschnittsziele.de/antidiskriminierung/esf-zielgruppen/menschen-mit-beeintraechtigungen.html (abgerufen am 13.02.2023).

Inklusionsassistenz

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Unterstützung, damit sie am gesellschaftlichen Leben sowie am Familien- und Berufsleben teilhaben können. Sie können für verschiedene Bereiche – z. B. in der Schule oder zur Freizeitgestaltung – eine Assistenz bekommen, wenn sie fremde Hilfe benötigen. Menschen mit Behinderungen können ihre persönliche Assistenz selbst suchen und die Begleitung organisieren.

Quellen: Deutscher Caritasverband e. V. (Hrsg.): Was bedeutet Assistenz, und welche Formen gibt es? www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/behinderung-und-psychische-erkrankung/haeufiggestelltefragen/61920 und www.betanet.de/bundesteilhabegesetz.html (abgerufen am 13.02.2023)

Inklusionsbegleitung

Mit Inklusionsbegleitung ist in der Regel Schulbegleitung gemeint. Die schulische Eingliederungshilfe ermöglicht und erleichtert jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf zwischen Schuleintritt und in der Regel dem 21. Lebensjahr die gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben. Menschen mit Behinderung sprechen selbst meist lieber von Assistenz, denn sie sind eigenständige Persönlichkeiten, die in ihrem Alltag – z. B. durch ihre Umwelt – behindert sind bzw. werden. Damit sie ihr Leben gleichberechtigt meistern und gestalten können, benötigen sie eine auf ihre individuellen Fähigkeiten und auf ihre Lebenssituation angepasste Assistenz.

Quellen: u. a. www.perspektive-koeln.de/inklusionsbegleitung; www.interkultur-ev.net/unsere-hilfen/inklusionsbegleitung; www.aktion-mensch.de/inklusion/bildung/inklusion-beispiele/netzwerk-oldenburg/schulbegleitung; www.bildungsserver.de/schulbegleiter-schulassistenz-integrationshelfer-inklusionshelfer-8290-de.html sowie Essenz aus Gesprächen mit Fachkräften, jungen Menschen mit Behinderung und verschiedenen Quellen

Körperliche Behinderung

Der Begriff der Körperbehinderung ist eine Sammelbezeichnung für sämtliche Erscheinungsformen und Schweregrade körperlicher Bewegungseinschränkungen, die sich aus Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates und aus anderen inneren oder äußeren Schädigungen des Körpers und seiner Funktionen ergeben. Während die körperliche Bewegungsfähigkeit in der Regel beeinträchtigt ist, entsprechen die individuellen Ausprägungen der Kognition und der Emotion der Vielfalt menschlicher Leistungs- und Verhaltensweisen.

Quelle: REHADAT (Hrsg.): Lexikon zur beruflichen Teilhabe: Körperbehinderung. www.rehadat.de/lexikon/Lex-Koerperbehinderung

Geistige Behinderung

Unter einer geistigen Behinderung (medizinisch: Oligophrenie) versteht man einen psychischen Zustand, der vererbt oder frühzeitig erworben wurde und hauptsächlich die Intelligenz betrifft. In der Pädagogik definierte die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates 1973: „Geistig behindert ist, wer infolge einer organisch-genetischen oder anderweitigen Schädigung in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so beeinträchtigt ist, daß er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit den kognitiven Beeinträchtigungen gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen einher. Eine ‚untere Grenze‘ sollte weder durch Angabe von IQ-Werten noch durch Aussprechen einer Bildungsunfähigkeit festgelegt werden, da grundsätzlich bei allen Menschen die Bildungsfähigkeit angenommen werden muß.“ (umstritten, aktuelle Selbstbezeichnung ist „Mensch mit Lernschwierigkeiten“)

Quellen: behinderung.org/gesetze/geistige-behinderung.htm; https://leidmedien.de/begriffe

Neurodiversität

Neurodiversität steht für eine große neurologische Vielfalt und ist Teil der Behindertenrechtsbewegung. Neurodiversität ermöglicht uns eine neue Sichtweise auf das Spektrum von Autismus, AD(H)S und Dyslexie. Verwendet wurde der Begriff erstmalig in den 1990er Jahren von der Autistin Judy Singer. Neurodiversität als Theorie und Begriff geht davon aus, dass z. B. das Autismus-Spektrum, AD(H)S und andere (psychische) Entwicklungsbesonderheiten keine psychischen Erkrankungen sind, sondern „nichts weiter“ als neurologische Varianten.

Quelle: www.indipaed.de/courses/neurodivers

Seelische Behinderung

Nicht jede psychische Erkrankung zieht eine Behinderung nach sich. Doch psychische Erkrankungen können gravierende Auswirkungen auf den Lebensalltag von Betroffenen haben, z. B. wenn es ihnen nicht mehr möglich ist, zur Arbeit zu gehen oder sich selbst zu versorgen. Motivation, Leistungs- und Kommunikationsfähigkeit und Sozialverhalten können stark eingeschränkt sein. Das ICD10 definiert dauernde Abweichung der seelischen Gesundheit und eine daraus resultierende Beeinträchtigung in der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und eine Gefährdung der sozialen Integration; Diagnose muss durch entsprechenden Facharzt getätigt werden. § 35a SGB VIII beschreibt dazu Ableitungen für sozialpädagogisches Handeln.

Quellen: Sozialverband VdK Deutschland e. V. (Hrsg.): Psychische und seelische Behinderung. www.vdk.de/permalink/74726 (abgerufen am 13.02.2023), Groen, Gunter (2022): Seelische Behinderung. In: Wirtz, Markus Antonius (Hrsg.): Dorsch. Lexikon der Psychologie. https://dorsch.hogrefe.com/stichwort/seelische-behinderung

(Schwer-)Behinderung

Behinderte Menschen haben in Deutschland – abhängig vom Grad ihrer Behinderung (GdB) – einen Anspruch auf Vergünstigungen bzw. einen Nachteilsausgleich. Wie stark ein Mensch sozial, geistig oder körperlich eingeschränkt ist, „[…] wird mit dem GdB in Zehnergraden von 20 bis 100 beschrieben. […] Als Behinderung gilt eine Funktionseinschränkung ab einem GdB von 20. Schwerbehindert sind nach § 2 Absatz 2 SGB IX Menschen, bei denen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt wurde.“

Quellen: www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/schwerbehinderung/schwerbehinderung-node.html; https://behinderung.org/gesetze/schwerbehinderung.htm; www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9216/grad_der_behinderung_gdb

Schwerstbehinderung

Der „Begriff Schwerstbehinderung ist eigentlich nichts anderes als eine Steigerung des Begriffes Mehrfachbehinderung, um auszudrücken, daß hier ein besonders großer Hilfs- und Förderbedarf besteht. Oftmals hört man auch noch den Begriff Schwerstmehrfachbehinderung.“

Quelle: https://behinderung.org/gesetze/schwerstbehinderung

Förder- und Sonderschulen

Förderschulen sind schulische Einrichtungen für Kinder, die aufgrund von Behinderungen in allgemeinen Schulen nicht ausreichend gefördert werden können. Die sonderpädagogische Förderung unterstützt die Entwicklung des Kindes und soll Beeinträchtigungen abbauen. Festgestellt wird der Förderbedarf bei der Einschulung oder während des Besuchs der Grundschule. Um die individuelle Förderung zu bestimmen, wird ein Gutachten erstellt und mit den Eltern besprochen. Die Schulbehörde entscheidet über den Fördervorschlag. Je nach Bundesland unterscheiden sich Kriterien und Ablauf und die Einrichtungen sind unterschiedlich benannt: Man spricht auch von Sonderschulen, Förderzentren bzw. Schulen für Behinderte oder früher einmal von Hilfsschulen. Die Kultusministerkonferenz unterscheidet zwischen verschiedenen Förderschwerpunkten: z. B. Lernen, Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung.

Quelle: KMK (2021): Glossar zum Bildungswesen der BRD. www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Eurydice/Bildungswesen-dt-pdfs/dossier_de_ebook.pdf

barrierefrei

Gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bedeutet „barrierefrei“, dass Gebäude und öffentliche Räume, aber auch Verkehrsmittel, Gebrauchsgegenstände, akustische und visuelle Informationsquellen und Dienstleistungen bis hin zu außerschulischen Freizeitangeboten für alle – auch behinderte – Menschen ohne fremde Hilfe und in der üblichen Weise zugänglich sind.

Quelle: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG): § 4 Barrierefreiheit. www.gesetze-im-internet.de/bgg

barrierearm

Wenn etwas hingegen nur „barrierearm“ ist, bedeutet das, dass bestimmte Barrieren (z. B. Türschwellen oder fehlende Gebärdensprachdolmetscher*innen) weiterhin bestehen können.

Behindertenrechtskonvention

Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) sowie das dazugehörige Zusatzprotokoll angenommen. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 in Kraft. Die UN-BRK schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen. Dazu greift sie auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen zurück und formuliert zentrale Bestimmungen dieser Dokumente für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.

Quelle: www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk-node.html

Bundesteilhabegesetz         

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert das Behinderungsrecht in Deutschland und soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Die Umsetzung des BTHG erfolgt seit 2017 in vier Reformstufen und ermöglicht so die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) von 2009 und deren Transformation in geltendes Recht. Mit der Umsetzung des BTHG soll ein Perspektivenwechsel vollzogen werden: von der Ausgrenzung zur Inklusion; von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung; von der Fremd- zur Selbstbestimmung; von der Betreuung zur Assistenz; vom Kostenträger zum Dienstleister; von der Defizit- zur Ressourcenorientierung.

Quelle: www.betanet.de/bundesteilhabegesetz.html

Leichte Sprache

Nicht selten werden die Begriffe „Leichte Sprache“ und „Einfache Sprache“ synonym verwendet. Die Anwendung Leichter Sprache im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) soll Menschen mit Leseschwierigkeiten die Teilhabe an Gesellschaft und Politik ermöglichen. Sie zeichnet sich unter anderem aus durch kurze Hauptsätze, den weitgehenden Verzicht auf Nebensätze und die Verwendung von bekannten Wörtern, während schwierige Wörter erklärt werden. Das Schriftbild sollte klar und ausreichend groß sein und keine Schnörkel oder Serifen enthalten. Nach jedem Satzzeichen und bei sinnvollen Satzabschnitten wird ein Absatz eingefügt. Die Optik muss übersichtlich sein. Farben sind eher sparsam einzusetzen. Einfache Illustrationen sind detailreichen Fotos vorzuzuziehen.

Quelle: vgl. www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/179341/leichte-und-einfache-sprache-versuch-einer-definition

Einfache Sprache

Einfache Sprache unterliegt keinem Regelwerk. Sie ist durch einen komplexeren Sprachstil gekennzeichnet. Die Sätze sind länger, Nebensätze sind zulässig und gebräuchliche Begriffe werden als bekannt vorausgesetzt. Fremdwörter sollten allerdings auch hier vermieden werden oder sind zu erklären. Nach Satzzeichen und Satzabschnitten muss nicht zwingend ein Absatz folgen, solange der Text überschaubar bleibt. Auch das optische Erscheinungsbild von Schrift und Bild ist weniger streng geregelt. Texte in Einfacher Sprache sind für viele Menschen hilfreich: etwa für Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwäche, Menschen mit Hirnverletzungen, ältere Menschen, hörbehinderte Menschen mit geringerer Lautsprachkompetenz, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, Lernende einer Fremdsprache oder auch Tourist*innen.

Quelle: vgl. www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/179341/leichte-und-einfache-sprache-versuch-einer-definition

Inklumat       

Der Inklumat ist eine Website, die sich zum Ziel gesetzt hat, haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit bei der Umsetzung inklusiver Angebote, die sich auf Menschen mit Behinderung in all ihrer Vielfalt beziehen, zu unterstützen. Selbstverständlich adressiert der Inklumat auch Menschen mit Behinderung, die in Beruf und Freizeit mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und Angebote unterbreiten. Eine Sammlung von über 100 Methoden, Aktionen, Umsetzungshilfen und Schulungen sollen für der gelebten Praxis dienen. Ein umfängliches Glossar, Handreichungen, Vorlagen und viele weitere Infomaterialein sind hilfreich, das theoretisches Wissen und die Selbstverortung rund um Inklusion und Intersektionalität zu festzustellen, zu festigen und zu erweitern.

Quelle: https://inklumat.de

Die Neue Norm (Podcast)

Eine Quelle für weitere Begriffe und Analyse: Die Neue Norm [Podcast]: Behinderung und Sprache – Wie sagt man es denn nun? https://open.spotify.com/episode/7rloHzlO0PYuLqd7n0u9wP

Sexuelle Rechte für behinderte Kinder und Jugendliche

Hier finden Sie die vollständige Literaturliste zum Beitrag „Sexuelle Rechte für behinderte Kinder und Jugendliche“ von Tina Hogk-Predatsch in der CORAX-Ausgabe 1/2023.

Literatur

Becker, Monika (1995): Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung. Daten und Hintergründe. Heidelberg. Edition Schindele.

Ewinkel, Carola & Hermes, Gisela u. a. (Hrsg.) (2002): Geschlecht: behindert. Besonderes Merkmal: Frau. Ein Buch von behinderten Frauen. Neu-Ulm: AG Spak Bücher.

Gerdtz, Maike (2003): Auch wir dürfen NEIN sagen! Sexueller Missbrauch von Kindern mit einer geistigen Behinderung. Eine Handreichung zur Prävention. Heidelberg: Edition S.

Hofmann, Saskia (2011): „Yes she can!“ Konfrontative Pädagogik in der Mädchenarbeit. Freiburg: Centaurus Verlag & Media KG.

Leven, Karin (1998): Bewegung und Erlebnisse für Mädchen mit Behinderungen. Mädchenparteiliche Arbeit im „Integrationsprojekt“ am Zentrum für Erlebnispädagogik und Umweltbildung (Zerum). In: Kuhne, Tina & Mayer, Anneliese (Hrsg.): Kissenschlacht und Minigolf. Zur Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen und Fähigkeiten. Kassel: Bifos e. V.

Mayer, Anneliese (1998): Selbstbestimmtes Leben von Mädchen und jungen Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen. Visionen für Gegenwart und Zukunft. In: Kuhne, Tina & Mayer, Anneliese (Hrsg.): Kissenschlacht und Minigolf. Zur Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen und Fähigkeiten. Kassel: Bifos e. V.

Oerter, Rolf & Dreher, Eva (1998): Jugendalter. In: Oerter, Rolf & Montada, Leo (Hrsg.): Entwicklungspsychologie. Weinheim: Psychologie Verlags Union.

Ortland, Barbara (2008): Behinderung und Sexualität. Grundlagen einer behinderungsspezifischen Sexualpädagogik. Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH.

Ortland, Barbara (2016): Sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Grundlagen und Konzepte für die Eingliederungshilfe. Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH.

Schildmann, Ulrike (2003): Geschlecht und Behinderung. Menschen mit Behinderungen. www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/27796/geschlecht-und-behinderung (abgerufen am 16.02.2023).

Valtl, Karlheinz (2006): Sexuelle Bildung als neues Paradigma einer lernzentrierten Sexualpädagogik für alle Lebensalter. Vortrag auf der Tagung Sexuelle Bildung. Zürich.

Radikalisierungsprävention in der Jugendarbeit

Hier finden Sie die vollständige Literaturliste zum Beitrag „Radikalisierungsprävention in der Jugendarbeit. Betrachtung eines fachlichen Spannungsfeldes“ von Antje Schneider in der CORAX-Ausgabe 1/2023.

Literatur

Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten (AGJF) Sachsen e. V. (2021): Kurzkonzept pro:dis. www.agjf-sachsen.de/prodis.html (abgerufen am 23.02.2023).

Arnold, Ben; Schulz, Tim & Siepmann, Marcel (2022): Jung, rechts, gewaltbereit [Video]. In: exactly. MDR. www.mdr.de/video/mdr-plus-videos/video-exactly-jung-rechts-gewaltbereit-100.html (abgerufen am 23.02.2023).

Bergmann, Michael (2021): Eine ganz normale Stadt. jungle.world/artikel/2021/44/eine-ganz-normale-stadt (abgerufen am 23.02.20223).

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2017) (Hrsg.): 15. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/15-kinder-und-jugendbericht-115440 (abgerufen am 23.02.2023).

Coquelin, Mathieu & Ostwaldt, Jens (2020): Extremismus und Radikalisierung – Eine Herausforderung für die Kinder- und Jugendarbeit. In: Meyer, Thomas & Patjens, Rainer (Hrsg.): Studienbuch Kinder- und Jugendarbeit. Springer.

Coquelin, Mathieu & Ostwaldt, Jens (2022): Radikalisierung. Eine Einführung. In: Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e. V. (Hrsg.): Radikal.Verstehen! Handreichung. Stuttgart. fexbw.de/wp-content/uploads/2022/06/handout_radikalverstehen_2022.pdf (abgerufen am 23.02.2023).

Decker, Oliver; Kiess, Johannes; Heller, Ayline & Brähler, Elmar (2022) (Hrsg.): Autoritäre Dynamiken in unsicheren Zeiten. Neue Herausforderungen – alte Reaktionen? Leipziger Autoritarismus Studie. www.boell.de/sites/default/files/2022-11/decker-kiess-heller-braehler-2022-leipziger-autoritarismus-studie-autoritaere-dynamiken-in-unsicheren-zeiten_0.pdf (abgerufen am 23.02.2023).

Greuel, Frank (2020): Zum Konzept der Prävention. Ein Plädoyer für engere Grenzen. www.bpb.de/themen/infodienst/311923/zum-konzept-der-praevention (abgerufen am 23.02.2023).

Karig, Friedmann (2016): Die „Identitäre Bewegung“ hetzt im Hipstergewand. www.jetzt.de/mischen/die-identitaere-bewegung-hetzt-im-hipstergewand (abgerufen am 23.02.2023).

Kemmesies, Uwe (2020): Begriffe, theoretische Bezüge und praktische Implikationen. In: Slama, Brahim Ben & Kemmesies, Uwe (Hrsg.): Handbuch Extremismusprävention – Gesamtgesellschaftlich. Phänomenübergreifen. Bundeskriminalamt Wiesbaden.

Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit (LAK MJA) Sachsen e. V. (2020): Fachstandards für Mobile Jugendarbeit/Streetwork in Sachsen. www.mja-sachsen.de/wp-content/uploads/2021/01/Fachstandards-LAK-MJA-A5-Web1.pdf (abgerufen am 23.02.2023).

Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit (LAK MJA) Sachsen e. V. / ReMoDe (2022): „Wir haben gedacht, wir müssten die Welt retten“. Jugendarbeit mit „rechtsorientierten Jugendlichen“ – (k)ein Blick auf die 1990er Jahre. www.mja-sachsen.de/wp-content/uploads/2022/12/Landesarbeitskreis-Mobile-Jugendarbeit-Sachsen-eV-Hg-2022-Wir-haben-gedacht.pdf (abgerufen am 23.02.2023).

McCauley, Clark & Mokalenko, Sophia (2011): Mechanismen der Radikalisierung von Individuen und Gruppen. In: Der Bürger im Staat, 4–2011.

Radke, Johannes (2017): Was macht rechtsextreme Jugendkulturen für junge Leute attraktiv? www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/256077/was-macht-rechtsextreme-jugendkulturen-fuer-junge-leute-attraktiv (abgerufen am 23.02.2023).

Sommer, Stefan (2019): Wie der vom Verfassungsschutz beobachtete Rapper Chris Ares die Charts erobert – und was AfD-Funktionäre damit zu tun haben. www.br.de/puls/musik/aktuell/chris-ares-neuer-deutscher-rechtsrap-afd-100.html (abgerufen am 23.02.2023).

Staud, Toralf & Radke, Johannes (2012): Neue Nazis. Jenseits der NPD: Populisten, Autonome Nationalisten und der Terror von rechts. Köln: Kiepenheuer & Witsch.

Strobl, Natascha (2021): Radikalisierter Konservativismus. Eine Analyse. Berlin: Suhrkamp. Zick, Andreas & Küpper, Beate (2021): Die geforderte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2020/21. Herausgegeben für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Franziska Schröter.

Schulsozialarbeit im Spannungsfeld von Herrschaftsdynamiken

Inwieweit ist Schulsozialarbeit im Rahmen des Systems Schule eigenständig handlungsfähig – oder ist sie den Maßgaben und dem Willen des Systems ausgeliefert und steht damit unter dessen Herrschaft? Darüber sprechen im Folgenden Marika Müller, ehemalige Schulsozialarbeiterin, und Andreas Borchert, stellvertretend für die CORAX-Redaktion und ohne praktische Erfahrung in der Schulsozialarbeit.

Im Heft erschien ein Auszug des Interviews. Hier finden Sie den kompletten Beitrag:

Corax #6/2022_Schulsozialarbeit im Spannungfeld von Herrschaftsdynamiken [PDF]

Offene Jugendarbeit & Herrschaft(skritik) in Zeiten des Überflusses

Nachfolgend finden Sie die vollständige Literaturliste zum Beitrag „Offene Jugendarbeit & Herrschaft(skritik) in Zeiten des Überflusses. Reflexionen über herrschaftliche Legitimation durch Erwachsene“ von Simon Hemmerich in der CORAX-Ausgabe 6/2022.

Literatur

Adorno, Theodor (2001): Minima Moralia. Reflexionen aus dem beschädigten Leben. Berlin, Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Gillis, John R. (1980): Geschichte der Jugend. Weinheim, Basel: Beltz.

Giesecke, Hermann (1972): Versuch 4. In: Müller, Carl Wolfgang; Kentler, Helmut; Mollenhauer, Klaus & Giesecke, Hermann (Hrsg.): Was ist Jugendarbeit? Vier Versuche zu einer Theorie (6. Auflage). München: Juventa.

Hafeneger, Benno (2021): Geschichte der offenen Kinder- und Jugendarbeit seit 1945. In: Deinet, Ulrich; Sturzenhecker, Benedikt; von Schwanenflügel, Larissa & Schwerthelm, Moritz (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden: Springer VS.

Imbusch, Peter (2006): Macht und Herrschaft. In: Korte, Hermann & Schäfers, Bernhard (Hrsg.): Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie (6. Auflage). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 161–182.

Krafeld, Franz Josef. (2021): Emanzipatorische oder problembekämpfende Jugendarbeit. In: Deutsche Jugend, 1/2021.

Müller, Carl Wolfgang; Kentler, Helmut; Mollenhauer, Klaus & Giesecke, Hermann (1972): Was ist Jugendarbeit? Vier Versuche zu einer Theorie (6. Auflage). München: Juventa.

Nick, Peter (2020): Anforderungen an Fachkräfte der Jugendarbeit und das Qualifikationsprofil Jugendarbeit. In: Deutsche Jugend, 1/2020.

Paech, Niko (2013): Befreiung vom Überfluss (6. Auflage). München: oekom.

Rosa, Hartmut (2012): Beschleunigung. Die Veränderung der Zeitstrukturen in der Moderne (9. Auflage). Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Rosa, Hartmut (2018): Resonanz. Eine Soziologie der Weltbeziehung (3. Auflage). Berlin: Suhrkamp Verlag.

Scherr, Albert (2000): Emanzipatorische Bildung des Subjekts. Anmerkungen zur aktuellen Diskussion um eine Theorie der Jugendarbeit. In: Deutsche Jugend, 5/2000.

Scherr, Albert (2002): Jugendarbeit in der Wissensgesellschaft. In: Deutsche Jugend, 7-8/2002.

Scherr, Albert (2017): Subjektbildung: Grundlagen, Herausforderungen und Perspektiven. In: Fuchs, Max & Braun, Tom (Hrsg.): Kritische Kulturpädagogik. München: kopaed.

Scherr, Albert & Sturzenhecker, Benedikt (2021): Kritiken an Professionellen und ihrem Handeln in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. In: Deinet, Ulrich; Sturzenhecker, Benedikt; von Schwanenflügel, Larissa & Schwerthelm, Moritz (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden: Springer VS.

Schlicht, Hans (2018): Was ist kapitalistische Jugendarbeit? (I). In: Deutsche Jugend, 6/2018.

Stachura, Mateusz (2018): Herrschaft. In: Voigt, Rüdiger (Hrsg.): Handbuch Staat. Wiesbaden: Springer VS.

Sturzenhecker, Benedikt (2006). „Wir machen ihnen ein Angebot, das sie ablehnen können.“ Strukturbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit und ihre Funktionalität für Bildung. In: Lindner, Werner (Hrsg.): 1964–2004: Vierzig Jahre Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 179–192.

Sturzenhecker, Benedikt & Schwerthelm, Moritz (2016): Die Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Erfahrungsraum für Demokratie- und Subjektbildung. www.ew.uni-hamburg.de/einrichtungen/ew2/sozialpaedagogik/files/schwerthelm-sturzenhecker-2016-jugendarbeit-nach-p11.pdf (abgerufen am 29.12.2022).

Thole, Werner; Pothmann, Jens & Lindner, Werner (2022): Die Kinder- und Jugendarbeit. Einführung in ein Arbeitsfeld der sozialpädagogischen Bildung (2. grundlegend überarbeitete Auflage). Weinheim, Basel: Beltz Juventa.

Gedanken zu Flucht und strukturellem Rassimus in der Sozialen Arbeit

Der Krieg in der Ukraine hat auch uns in der CORAX-Redaktion erneut vor Augen geführt, dass Menschen insbesondere im Kontext von Flucht- und Migrationsbewegungen unterschiedlich wahrgenommen und anerkannt werden. Rassistische Diskriminierung geschieht an den Grenzen der Ukraine oder auch an anderen europäischen Außengrenzen und zieht sich bis in die Zielländer. Doch was bedeutet diese Form der Diskriminierung für eine professionelle Soziale Arbeit? Um uns dieser Frage anzunähern, haben wir redaktionsintern einige kurz-, mittel- und langfristige Perspektiven diskutiert. Ausgehend von einer Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrates (2022) führten wir – Markus Weidmüller, Michaela Gloger und Robert Schuster – ein etwa einstündiges Gespräch. Im Beitrag im Heft skizzieren wir ausgewählte Aspekte der Auseinandersetzung. Das Gesprächs steht hier zum Nachhören zur Verfügung.
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