Am 7. Juli 2017 setzte der Bundesrat das vom Bundestag am 29. Juni verabschiedete Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz von der Tagesordnung ab. Deshalb kann erst in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 22. September 2017 – 2 Tage vor der Bundestagswahl – darüber abgestimmt werden. Nur wenn das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz in der Bundesratssitzung beschlossen wird, tritt die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft. Falls nicht, muss das Gesetzgebungsverfahren aufgrund der Diskontinuität der Legislaturperiode des Bundestages dann in der neuen Legislatur von vorn angestoßen werden.

Das bedeutet, dass es zur Sitzung im September darauf ankommt, wie die Länder zu dieser Zeit zu den Reformplänen stehen. Nicht nur Sachsen hatte in der Abstimmung der Bundesratssitzung im Juni Bedenken gegenüber der Reform gezeigt: „Auch Sachsen hat einige fachliche Anträge eingebracht und zudem eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts gefordert. Diese soll vor allem die Kostenentwicklung zum Gegenstand des Reformvorhabens machen, um die Leistungsfähigkeit und Qualität der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten und – erst in einem weiteren Schritt – auch ausbauen zu können. Dies bedarf einer angemessenen Beteiligung und fachlichen Diskussion mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden, die bei diesem kurzfristig vorgelegten Gesetzentwurf nicht gegeben war. Diese Kritik am Vorgehen des Bundesregierung hatte in den Ausschuss-Beratungen im Bundesrat zwar keine Mehrheit erhalten, dafür aber Anträge anderer Länder […]“ (958. Bundesratssitzung vom 2. Juni 2017).

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